Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG

Birgit Sehrer
Reiki & mehr
Hauptstrasse 32
79336 Herbolzheim

Kontakt

Telefon: 0151 41297509
E-Mail: reikischamaninbirgit@web.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
10365/02764

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung:
anderer Beruf
Zuständige Kammer:

Verliehen in:

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:

Basler Sachversicherungs-Aktiengesellschaft
Basler Str. 4
61345 Bad Homburg v.d.H.

Geltungsraum der Versicherung:

weltweit exkl. Canaria und USA

Redaktionell verantwortlich

Birgit Sehrer
Hauptstrasse 32
79336 Herbolzheim

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist
die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am
Rhein

https://www.verbraucher-schlichter.de).

Medizinischer Hinweis

Seit 02.03.2004 dürfen sich Reiki-Praktizierende Geistheiler nennen, dennoch ist folgendes zwingend zu beachten: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVG vom 02.03.2004, Abs. (1 – 22) müssen Reiki Empfänger folgendermaßen informiert werden:
Die Behandlung mit Reiki ersetzt nicht die Behandlung und Diagnose eines Arztes oder Heilpraktikers und deren therapeutische Maßnahmen. Reiki unterstützt und fördert die Selbstheilungskräfte des Körpers und kann dadurch Heilungsprozesse beschleunigen
und fördern. Reiki wird angewandt gemäß der Rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVG vom 2.3.2004, Abs. (1 – 22).

Reiki-Anwendungen können bereits nach der Ausbildung in den 1. Reiki-Grad gegeben werden, soweit der Anwender verantwortungsvoll und ethisch korrekt mit den Klienten umgeht und sich an die einschlägigen Rechtsvorschriften hält.

Eine Ausbildung als Heilpraktiker, Therapeut oder in sonstigen medizinischen Fachberufen ist hilfreich, aber nicht zwingend, wenn Reiki-Anwender den vom Bundesverfassungsgericht 2004 ausdrücklich eröffneten Weg der geistig-energetischer Heilarbeit beschreiten und sich an die Vorgaben des Beschlusses (AZ: 1 BvR 784/03) halten.

Quelle:

e-recht24.de